Kanzlei Freudenreich

Vermieterhaftung bei unzureichender Nebenkostenvorauszahlungsabrede


In der vorbezeichneten Angelegenheit hat der 8. Zivilsenat des BGH mit Urteil vom 11.02.2004 erfreulich rasch die Streitfrage entschieden, ob der Vermieter bei unzureichender Nebenkostenvorauszahlungsabrede vom - auf Nebenkostennachzahlung verklagten - Mieter auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.

Diese Rechtsfrage hat der BGH für den Regelfall mit der Begründung verneint, dass
"der Vermieter ist nicht grundsätzlich verpflichtet, Vorauszahlungen auf die umlegbare Nebenkosten so zu kalkulieren, dass sie etwa kostendeckend sind. Dies erscheint auch deshalb sachgerecht, weil die Nebenkosten in ihrer Höhe verbrauchsabhängig sind und wesentlichen Schwankungen unterliegen können, so dass sie vom Vermieter weder vorherzusehen, noch zu beeinflussen sind".

Ohne Zusicherung auf Vermieterseite, "die vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen würden ausreichend sein", welche im Regelfall fehlen, hat der Bundesgerichtshof daher im Grundsatz Regreßansprüche verneint.